
Zollrecht Schweiz-USA – Zölle, Regeln und Tipps 2026
Zwischen der Schweiz und den USA besteht kein klassisches Freihandelsabkommen. Stattdessen regiert seit dem 14. November 2025 eine rechtlich nicht bindende Absichtserklärung die Handelsbeziehungen. Diese begrenzt länderspezifische US-Zusatzzölle auf Schweizer Importe auf maximal 15 Prozent inklusive des MFN-Zollsatzes.
Im Gegenzug senkt die Schweiz die Einfuhrzölle auf US-Industrieprodukte, Fisch und Agrarprodukte. Die Vereinbarung gilt rückwirkend vom 14. November 2025 und stabilisiert das Zollrecht zwischen beiden Nationen nach einer Phase hoher Tarifunsicherheit.
Die folgende Analyse zeigt die aktuellen Zollsätze, Abfertigungsprozesse und Befreiungsmöglichkeiten für Unternehmen und Importeure.
Gibt es ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA?
Nein, ein klassisches Freihandelsabkommen (FTA) existiert nicht. Die Beziehungen basieren auf der Meistbegünstigung nach WTO-Regeln, ergänzt durch die jüngste Absichtserklärung.
MFN-Tarife als Grundlage
Maximaler Zollsatz in die USA (all-in)
EZV (Schweiz) & CBP (USA)
Offizieller EZV-Umrechnungskurs
- Kein klassisches Freihandelsabkommen seit November 2025 bestätigt
- MFN-Status bildet die Basis für alle Zollberechnungen
- 15-Prozent-Obergrenze für US-Zusatzzölle auf Schweizer Waren vereinbart
- Gegenseitige Zollsenkungen für Industrie- und Agrarprodukte vereinbart
- Rechtlich nicht bindende Vereinbarung auf Absichtserklärungsebene
- WTO-Konformität bleibt durch MFN-Anwendung gewahrt
- Keine Präferenznachweispflicht für US-Waren in die Schweiz nötig
| Aspekt | Schweiz → USA | USA → Schweiz |
|---|---|---|
| Tarifbasis | MFN + max. 15 % Zusatz | MFN (reduziert) |
| Durchschnittssatz | Bis 15 % (all-in) | Produktabhängig, teils reduziert |
| FTA-Status | Nein | Nein |
| Zuständigkeit | CBP (US Customs) | EZV (Schweiz) |
| Geltung seit | 14. November 2025 (rückwirkend) | 14. November 2025 |
| Relevante Codes | HTS 9903.02.82/83 | TARIC-Äquivalente |
| Ausnahmen | Annex II (Pharma, Agrar, etc.) | Standardbefreiungen |
| Ursprungserfordernis | Schweizer Ursprung | Kein Präferenznachweis |
Welche Zölle gelten für Warenimporte aus den USA in die Schweiz?
Die Zollbelastung hängt von der Exportrichtung ab. Für Schweizer Waren in die USA gilt eine Obergrenze von 15 Prozent, während Einfuhren aus den USA in die Schweiz teilweise reduzierten Zollsätzen unterliegen.
US-Seite: Zusatzzölle auf schweizerische Waren
Die Vereinigten Staaten erheben auf Waren Schweizer Ursprungs maximal 15 Prozent Zoll im All-in-Satz. Dieser umfasst den bestehenden MFN-Zollsatz zuzüglich etwaiger länderspezifischer Zusatzzölle. Liegt der MFN-Satz bereits bei oder über 15 Prozent, entfällt der Zusatzzoll laut SECO-Angaben.
Seit dem 24. Februar 2026 gilt zusätzlich ein pauschaler Zusatzzoll von 10 Prozent basierend auf Section 122 des Trade Act von 1974. Für die Schweiz bleibt jedoch die vereinbarte 15-Prozent-Obergrenze prioritär, wie Swissmem bestätigt.
| Szenario | Anwendbarer Zollsatz | HTS-Position |
|---|---|---|
| MFN-Satz unter 15 % | Ergänzung bis maximal 15 % | 9903.02.83 |
| MFN-Satz gleich 15 % | 15 % (Obergrenze erreicht) | 9903.02.83 |
| MFN-Satz über 15 % | Nur MFN (kein Zusatz) | – |
Schweizer Seite: Einfuhrzölle auf US-Waren
Die Schweiz senkt im Rahmen der Absichtserklärung die Einfuhrzölle auf US-Industrieprodukte, Fisch und Agrarprodukte. Diese Reduktionen werden über die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) umgesetzt und basieren auf der tarifären Einstufung der Waren. Ein Präferenznachweis ist entfallen, da kein Freihandelsabkommen besteht, wie Finesolutions erläutert.
Für Waren mit Schweizer Ursprung gilt: Weisen diese einen US-Anteil von mindestens 20 Prozent auf, ist ein reduzierter Zusatzzoll in den USA möglich. Dies erfordert eine präzise Ursprungsbescheinigung gegenüber den US-Behörden.
Wie läuft die Zollabfertigung für Importe aus den USA in die Schweiz ab?
Die Abfertigung erfordert auf beiden Seiten spezifische Dokumente und Verfahrenskentnisse. Während die USA verstärkt auf Ursprungsnachweise achten, setzt die Schweiz auf Standardverfahren mit reduzierten Sätzen.
US-Exportabfertigung und Dokumentation
Für Exporte aus der Schweiz in die USA ist eine Ursprungsbescheinigung erforderlich, die den Schweizer Ursprung der Ware nachweist. Importeure müssen die HTS-Positionen 9903.02.82 oder 9903.02.83 in der Zollerklärung angeben, um die vergünstigten Sätze zu erhalten. Das GTAI weist darauf hin, dass betroffene Branchen direkt vom SECO informiert werden.
Einfuhr in die Schweiz
Bei der Einfuhr in die Schweiz gelten die standardisierten EZV-Verfahren. Die Zollsenkungen für US-Waren werden über die tariffäre Einstufung automatisch abgegolten. Unternehmen sollten die aktuellen TARIC-Äquivalente der EZV konsultieren.
Für technische Produkte wie Smartphones oder Headsets, die häufig aus den USA importiert werden, lohnt sich ein Blick auf spezialisierte Tests zur Produktqualität. Der Samsung Galaxy A54 5G – Test, Specs & Preis 2025 zeigt beispielhaft, worauf bei Elektronikimporten zu achten ist.
Gibt es Zollbefreiungen oder Vergünstigungen zwischen Schweiz und USA?
Bestimmte Warengruppen sind von den Zusatzzöllen vollständig ausgenommen oder geniessen reduzierte Sätze. Diese Regelungen sind im Annex II zur Executive Order 14257 festgehalten.
Annex-II-Ausnahmen
Nach dem US-Notice vom 18. Dezember 2025 unterliegen folgende Produkte keinen Zusatzzöllen, sondern lediglich den regulären MFN-Sätzen:
- Pharmazeutische Produkte und medizinische Güter
- Landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Chemikalien und chemische Grundstoffe
- Gold und Edelmetalle
- Kaffee und Rohkaffee
- Zivilluftfahrzeuge und Luftfahrtkomponenten
Diese Ausnahmen gelten unabhängig von der 15-Prozent-Obergrenze und stellen wesentliche Erleichterungen für Schlüsselbranchen dar.
Praktische Umsetzung für Unternehmen
Die Korrekte Klassifizierung der Waren in den HTS-Codes entscheidet über die Zollhöhe. Unternehmen sollten die Praxistipps der IHK beachten, um Stolpersteine bei der Abfertigung zu vermeiden.
Auch bei Audiozubehör und Gaming-Headsets, die oft unter die Annex-II-Kategorien fallen oder reduzierte Sätze geniessen, ist die genaue Zuordnung wichtig. Der SteelSeries Arctis Nova Pro – Test und Bewertung illustriert die Produktkategorie, für die solche Überlegungen relevant sind.
Die aktuellen Regelungen wahren den MFN-Grundsatz der WTO. Vergünstigungen sind nur via formelles FTA oder explizite Ausnahmen zulässig. Die Schweiz und die USA nutzen die Ausnahmemöglichkeiten unter WTO-Recht, ohne den grundsätzlichen Nichtdiskriminierungsgrundsatz zu verletzen, wie St. Galler Kantonalbank analysiert.
Die Absichtserklärung vom 14. November 2025 ist rechtlich nicht bindend. SECO und GTAI empfehlen daher eine kontinuierliche Überwachung der Entwicklungen, da einseitige Änderungen der US-Seite jederzeit möglich bleiben.
Wie hat sich das Zollrecht zwischen Schweiz und USA entwickelt?
Die Zollbeziehungen durchliefen in den vergangenen Monaten eine Phase signifikanter Veränderungen. Die folgende Zeitleiste fasst die wichtigsten Ereignisse zusammen: Die Zollbeziehungen zwischen der Schweiz und den USA haben sich in den letzten Monaten stark verändert, und hier finden Sie weitere Informationen zu den Handelsbeziehungen Schweiz USA.
- Vor 2025: Kein Freihandelsabkommen; Handel weitgehend auf MFN-Basis mit sektoralen Schutzzöllen (beispielsweise 50 Prozent auf Stahl und Aluminium). Quelle: SGKB
- 3. April 2025: Einführung neuer 25-Prozent-Zölle auf Importfahrzeuge in den USA. Quelle: S-GE
- 14. November 2025: Unterzeichnung der Absichtserklärung zwischen Schweiz und USA; Festlegung der 15-Prozent-Obergrenze, rückwirkend anwendbar. Quellen: GTAI, Economiesuisse
- 18. Dezember 2025: Veröffentlichung des US-Notice mit Annex II und den spezifischen HTS-Positionen 9903.02.83. Quelle: GTAI
- 24. Februar 2026: Supreme-Court-Urteil gegen IEEPA-basierte Zölle; Einführung eines pauschalen 10-Prozent-Zusatzzolls (Section 122), wobei der Schweiz-Deal bestehen bleibt. Quellen: SECO, S-GE
- Aktuell: Anpassung der Rahmenabkommen geplant; weitere Verhandlungen möglich mit dem Ziel EU-ähnlicher Sätze. Quellen: GTAI, Cash
Was ist gesichert und was bleibt ungewiss?
Gesicherte Fakten
- 15-Prozent-Obergrenze für US-Zusatzzölle auf Schweizer Waren verbindlich umgesetzt
- Kein klassisches Freihandelsabkommen besteht; MFN-Tarife via HTS/TARIC gelten
- Gegenseitige Zollsenkungen für Industrieprodukte, Fisch und Agrarwaren aktiv
- Annex-II-Ausnahmen für Pharma, Chemie und Luftfahrt fest verankert
Unsichere Entwicklungen
- Langfristige Verhandlungen zu einem vollwertigen FTA nicht absehbar
- Dauerhaftigkeit der aktuellen Absichtserklärung unter Vorbehalt
- Potenzielle Anpassungen bei EU-ähnlichen Handelsvergünstigungen unklar
- Weitere einseitige Tarifänderungen durch die USA möglich
Welchen wirtschaftlichen Kontext haben diese Regelungen?
Die Schweiz und die USA pflegen einen intensiven Handelsaustausch, der jährlich ein Volumen von mehreren Milliarden Franken umfasst. Die Mehrheit der Schweizer Exporte in die USA fällt unter die neu festgelegte 15-Prozent-Obergrenze, was die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen europäischen Märkten stabilisiert.
Branchen wie die pharmazeutische Industrie profitieren besonders von den Annex-II-Befreiungen. Laut Economiesuisse entlastet die Regelung exportorientierte KMU, die zuvor mit Zollsätzen von bis zu 39 Prozent rechnen mussten.
Der Vergleich mit der EU zeigt: Während europäische Staaten ähnliche Obergrenzen aushandeln, profitiert die Schweiz von ihrer spezifischen Bilateralität mit den USA. Die parallele Einhaltung der Zolldeals durch EU und Schweiz deutet auf eine stabilisierte transatlantische Handelsarchitektur hin.
Auf welchen offiziellen Quellen basieren diese Informationen?
Die Absichtserklärung vom 14. November 2025 begrenzt länderspezifische Zusatzzölle auf Schweizer Importe auf maximal 15 Prozent (all-in, inklusive MFN-Zollsatz).
— Germany Trade & Invest (GTAI)
Im Gegenzug senkt die Schweiz Einfuhrzölle auf US-Industrieprodukte, Fisch und Agrarprodukte.
— Economiesuisse
Für die Schweiz bleibt die 15-Prozent-Obergrenze priorisiert, auch nach Einführung des pauschalen Zusatzzolls vom 24. Februar 2026.
— Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Fazit: Was bedeutet das Zollrecht für Importeure und Exporteure?
Das Zollrecht zwischen Schweiz und USA basiert auf einer pragmatischen Absichtserklärung, die Schweizer Exporte mit einer 15-Prozent-Obergrenze absichert. Unternehmen müssen präzise Ursprungsnachweise führen und die korrekten HTS-Positionen verwenden, um von den reduzierten Sätzen zu profitieren. Die kontinuierliche Beobachtung der SECO- und GTAI-Updates bleibt essentiell, da die Vereinbarung rechtlich nicht bindend ist.
Häufig gestellte Fragen zum Zollrecht Schweiz-USA
Wie unterscheiden sich die Zölle zwischen Schweiz-USA und den EU-USA-Regelungen?
Sowohl die Schweiz als auch die EU haben 15-Prozent-Obergrenzen für Zusatzzölle ausgehandelt. Die Schweiz verzichtet auf einen Präferenznachweis bei Einfuhren, während EU-Unternehmen teils komplexere Ursprungsregeln befolgen müssen.
Welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen für häufige Importeure?
Unternehmen sollten Waren mit Annex-II-Status priorisieren, bei ≥20% US-Anteilen reduzierte Zollsätze beantragen und digitale Zollverfahren über die EZV nutzen. Eine vorgängige Tarifberatung vermeidet Fehlklassifizierungen.
Sind Online-Bestellungen aus den USA von den Zusatzzöllen betroffen?
Ja, auch Sendungen im Warenwert unter den Freigrenzen unterliegen bei Überschreiten den regulären MFN-Sätzen. Die 15-Prozent-Obergrenze gilt für alle schweizerischen Ursprungswaren unabhängig vom Versandweg.
Wie lange bleibt die aktuelle Absichtserklärung gültig?
Die Vereinbarung gilt unbefristet, ist jedoch rechtlich nicht bindend. Beide Seiten können die Regelungen einseitig anpassen. SECO empfiehlt daher monatliche Prüfungen aktueller Tarife.
Welche HTS-Codes sind für Schweizer Exporteure besonders relevant?
Die Positionen 9903.02.82 und 9903.02.83 sind zentral für die Deklaration von Waren unter die 15-Prozent-Obergrenze. Fehleinstufungen führen automatisch zu höheren Standardtarifen.
Müssen Dienstleistungen ebenfalls verzollt werden?
Nein, die Zollregelungen betreffen ausschliesslich physische Waren. Dienstleistungen fallen unter andere Handelsbestimmungen und Visumsvorschriften, nicht unter das aktuelle Zolltarifsystem.
Wo finden Unternehmen aktuelle Updates zu Tarifänderungen?
Das SECO publiziert Aktualisierungen auf seiner Website zur US-Aussenwirtschaftspolitik. Zusätzlich bietet das GTAI detaillierte Analysen zu HTS-Code-Änderungen und Annex-II-Anpassungen.