In der Schweiz muss der Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn zu 100 Prozent ab dem ersten Tag fortsetzen. Wie lange, hängt vom Dienstalter und der kantonalen Skala ab.

Gesetzlicher Lohnfortzahlungssatz: 100 % des Bruttolohns ab dem ersten Krankheitstag (keine Karenztage) ·
Mindestdauer im ersten Dienstjahr: 3 Wochen ·
Berner Skala (max.): 3 Monate ab 5. Dienstjahr ·
Zürcher Skala (max.): 4 Monate ab 5. Dienstjahr ·
Krankentaggeld (typisch): 80 % des Lohns, bis 720 Tage

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Welche Skala (Berner/Zürcher/Basler) im konkreten Arbeitsvertrag gilt – hängt von Gerichtspraxis oder GAV ab (WEKA Verlag)
  • Ob der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, ist nicht immer öffentlich. (WEKA Verlag)
3Zeitleisten-Signal
  • 1. Krankheitstag: Lohnfortzahlung beginnt (100 %) (Zivilgericht des Kantons Bern)
  • Nach 3 Wochen (1. Dienstjahr): Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung (Berner Skala) (Zivilgericht des Kantons Bern)
  • Nach Ablauf der Lohnfortzahlung: Übergang zur Krankentaggeldversicherung (80 %, max. 720 Tage) (Versicherungsberatung Novartis)
4Wie es weitergeht
  • Krankentaggeldversicherung übernimmt nach Lohnfortzahlung
  • Bei langer Krankheit: Sperrfrist bei Kündigung, ggf. BVG-Invaliditätsrente

Sechs zentrale Kennzahlen zur Lohnfortzahlung in der Schweiz – ein Muster aus gesetzlicher Vorgabe und gängiger Praxis.

Merkmal Wert
Gesetzlicher Lohnfortzahlungssatz 100 % des Bruttolohns
Mindestdauer im 1. Dienstjahr 3 Wochen
Berner Skala (max.) 3 Monate ab 5. Dienstjahr
Zürcher Skala (max.) 4 Monate ab 5. Dienstjahr
Krankentaggeld (typisch) 80 % des Lohns, bis 720 Tage
Karenztage Keine (gesetzlich)

Wie lange zahlt der Arbeitgeber in der Schweiz bei Krankheit?

Gesetzliche Mindestdauer nach Dienstjahren

  • Die gesetzliche Mindestdauer der Lohnfortzahlung beträgt im ersten Dienstjahr 3 Wochen (Zivilgericht des Kantons Bern).
  • Nach jedem Dienstjahr entsteht der Anspruch von Neuem (Zivilgericht des Kantons Bern).
  • Mehrere Absenzen im gleichen Dienstjahr werden zusammengezählt (Zivilgericht des Kantons Bern).
Das Prinzip

Die Dauer steigt mit den Dienstjahren – ein Anreiz für langjährige Mitarbeiter, aber auch eine Last für kleinere Betriebe bei hoher Fluktuation.

Berner Skala: Dauer nach Dienstjahren

Die vom Zivilgericht des Kantons Bern angewandte Staffelung sieht vor:

  • 1. Dienstjahr: 3 Wochen
  • 2. Dienstjahr: 1 Monat
  • 3.–4. Dienstjahr: 2 Monate
  • 5.–9. Dienstjahr: 3 Monate
  • 10.–14. Dienstjahr: 4 Monate
  • 15.–19. Dienstjahr: 5 Monate

Zürcher Skala: Dauer nach Dienstjahren

Die in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Thurgau übliche Zürcher Skala (WEKA Verlag) gewährt grosszügigere Fristen:

  • 1. Dienstjahr: 3 Wochen
  • 2. Dienstjahr: 2 Monate
  • 3.–4. Dienstjahr: 3 Monate
  • Ab 5. Dienstjahr: 4 Monate

Lohnfortzahlung bei Teilzeitarbeit

Bei unregelmässigem Lohn wird auf eine repräsentative Periode von bis zu einem Jahr abgestellt (Zivilgericht des Kantons Bern). Die Dauer der Lohnfortzahlung wird anteilig berechnet – wer 50% arbeitet, hat Anspruch auf die gleiche Anzahl Wochen, aber auf den entsprechenden Lohnanteil.

Der Unterschied: Wer in Zürich arbeitet, erhält im zweiten Dienstjahr fast doppelt so lange Lohnfortzahlung wie jemand in Bern – das macht bei längerer Krankheit mehrere Tausend Franken aus.

Wird man in der Schweiz bezahlt, wenn man krank ist?

Voraussetzungen für den Lohnfortzahlungsanspruch

  • Das Arbeitsverhältnis muss länger als drei Monate gedauert haben oder auf mehr als drei Monate ausgelegt sein (Zivilgericht des Kantons Bern).
  • Es liegt eine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vor (ärztliches Zeugnis erforderlich).
  • Der Anspruch entsteht pro Dienstjahr neu (Zivilgericht des Kantons Bern).

Karenztage und Wartezeiten

Gesetzlich gibt es in der Schweiz keine Karenztage – der Lohn wird ab dem ersten Krankheitstag zu 100 % weitergezahlt (Zivilgericht des Kantons Bern). Einige Arbeitsverträge sehen jedoch eine Wartezeit vor, die aber nicht unter das gesetzliche Minimum fallen darf.

Unterschied zwischen Krankheit und Unfall

Bei einem Unfall greift die Unfallversicherung (UVG), nicht die Lohnfortzahlungspflicht nach OR 324a. Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist ein reines Arbeitsrechtsthema – die Unfallversicherung zahlt ab dem dritten Wartetag 80 % des versicherten Lohns.

Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Solange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt ist und das Arbeitsverhältnis besteht, läuft die Lohnfortzahlung. Kündigt der Arbeitgeber während der Sperrfrist (30 Tage nach Ende der Lohnfortzahlung), muss er den Lohn für diese Zeit weiterzahlen (gryps.ch).

Die Krux

Viele Arbeitnehmer kennen ihren Anspruch nicht genau und lassen sich im ersten Dienstjahr zu früh kündigen – obwohl die Lohnfortzahlung noch läuft. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf die vereinbarte Skala.

Wie funktioniert Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Berechnung des Lohnfortzahlungsbetrags

  • Bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit: 100 % des Bruttolohns (gesetzlich garantiert).
  • Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit: anteilige Kürzung – der Lohn wird im Verhältnis der Arbeitsunfähigkeit reduziert.
  • Bei Provisionen oder unregelmässigem Einkommen wird ein Durchschnitt der letzten 12 Monate herangezogen (Zivilgericht des Kantons Bern).

Lohnfortzahlung bei vollständiger und teilweiser Arbeitsunfähigkeit

Kann ein Arbeitnehmer nur noch 50 % arbeiten, erhält er für den arbeitsunfähigen Teil 100 % Lohnfortzahlung, für den gearbeiteten Teil den regulären Lohn. Die Dauer der Lohnfortzahlung bleibt gleich, nur die Höhe sinkt proportional.

Rolle der Krankentaggeldversicherung

Viele Arbeitgeber schliessen eine Krankentaggeldversicherung (Versicherungsberatung Novartis) ab, die nach Ablauf der Lohnfortzahlung einspringt. Sie zahlt in der Regel 80 % des Lohns, maximal 720 Tage. Die Versicherung ist oft obligatorisch in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) geregelt.

Dokumentation und Meldepflichten

Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden und spätestens am dritten Krankheitstag ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Sonst kann die Lohnfortzahlung verweigert werden. Die Krankentaggeldversicherung verlangt oft zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Was das bedeutet: Die Lohnfortzahlung ist kein Selbstläufer – wer die Fristen für die Meldung verpasst, riskiert Lohnausfall.

Wie geht es nach 6 Wochen Lohnfortzahlung weiter?

Ende der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers

Nach 6 Wochen endet die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht – zumindest für Arbeitnehmer im ersten Dienstjahr. Bei der Berner Skala ist nach 3 Wochen Schluss, bei der Zürcher Skala bereits nach 3 Wochen im ersten Jahr. Die genaue Dauer hängt von der Skala und den Dienstjahren ab.

Übergang zur Krankentaggeldversicherung

Sobald die Lohnfortzahlung endet, springt die Krankentaggeldversicherung ein – sofern der Arbeitgeber eine abgeschlossen hat. Sie deckt in der Regel 80 % des Lohns ab (Versicherungsberatung Novartis). Ohne Versicherung bleibt der Arbeitnehmer auf dem Lohnausfall sitzen.

Leistungen der Krankentaggeldversicherung

  • Zahlung: 80 % des versicherten Lohns
  • Maximale Dauer: 720 Tage innerhalb einer bestimmten Frist
  • Beginn: nach Ablauf der Lohnfortzahlungsfrist des Arbeitgebers

Was passiert nach 6 Monaten?

Nach 6 Monaten kann die berufliche Vorsorge (BVG) eingreifen, falls eine Invalidität droht. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber bei andauernder Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis kündigen – allerdings unter Einhaltung der Sperrfrist von 30 Tagen nach Ende der Lohnfortzahlung (gryps.ch).

Fazit: Arbeitnehmer in der Schweiz sind gut geschützt, solange die Lohnfortzahlung läuft. Danach wird die Situation kritisch – ohne Krankentaggeldversicherung droht ein Einkommensverlust von 100 %. Arbeitgeber: Prüfen Sie Ihre Versicherungslösung. Arbeitnehmer: Klären Sie vor einer Krankheit, ob Ihr Arbeitgeber eine Taggeldversicherung hat.

Welche Skalen gelten für die Lohnfortzahlung in der Schweiz?

Vergleich der Skalen: Vor- und Nachteile

Zwei Skalen, ein grosser Unterschied – die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Dauer nach Dienstjahren entwickelt.

Dienstjahr Berner Skala Zürcher Skala
1. 3 Wochen 3 Wochen
2. 1 Monat 2 Monate
3.–4. 2 Monate 3 Monate
5.–9. 3 Monate 4 Monate
10.–14. 4 Monate 4 Monate (gemäss Praxis)
15.–19. 5 Monate 4 Monate (gemäss Praxis)

Quellen: Zivilgericht des Kantons Bern, WEKA Verlag

Berner Skala im Detail

Die Berner Skala wird von den Gerichten in den meisten Kantonen angewandt – ausser in Zürich, Schaffhausen und Thurgau, wo die Zürcher Skala gilt, und in Basel-Stadt/Basel-Landschaft, wo die Basler Skala Anwendung findet (WEKA Verlag). Sie ist die Regel, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Zürcher Skala im Detail

Die Zürcher Skala ist grosszügiger: Bereits im zweiten Dienstjahr erhalten Arbeitnehmer 2 Monate Lohnfortzahlung, im dritten und vierten 3 Monate, ab dem fünften 4 Monate. Sie wird in den Kantonen ZH, SH und TG verwendet (Versicherungsberatung Novartis).

Welche Skala gilt in Ihrem Arbeitsvertrag?

Im Arbeitsvertrag kann eine andere Skala vereinbart werden, solange sie mindestens die gesetzlichen Mindeststandards erfüllt (3 Wochen im ersten Dienstjahr). Fehlt eine explizite Regelung, entscheidet die Gerichtspraxis des Kantons – meist die Berner Skala.

Der Trade-off: Die Zürcher Skala schützt Arbeitnehmer länger, verteuert aber die Krankentaggeldversicherung für Arbeitgeber. Kleine Betriebe in Zürich zahlen daher oft höhere Prämien.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber wegen Langzeitkrankheit kündigt?

Kündigungsschutz bei Krankheit

Während der Lohnfortzahlungsdauer ist eine Kündigung wegen Krankheit in der Regel nicht zulässig. Der Arbeitgeber muss die Sperrfrist von 30 Tagen nach Ende der Lohnfortzahlung einhalten.

Kündigungsfristen und -gründe

Nach Ablauf der Lohnfortzahlung kann der Arbeitgeber unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist kündigen. Der Kündigungsgrund muss nicht zwingend die Krankheit sein, doch bei missbräuchlicher Kündigung kann der Arbeitnehmer Schadenersatz fordern.

Rechte des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Sperrfrist, in der der Lohn weitergezahlt wird. Zudem kann er bei Vorliegen einer Invalidität eine BVG-Rente beantragen.

Rolle der Krankentaggeldversicherung nach Kündigung

Die Krankentaggeldversicherung zahlt auch nach einer Kündigung weiter, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht und die Versicherung noch läuft. Die maximale Leistungsdauer beträgt 720 Tage.

Das Risiko: Ohne Krankentaggeldversicherung endet der Lohnanspruch mit der Kündigung – der Arbeitnehmer steht dann ohne Einkommen da.

Schritt für Schritt: Was tun bei Krankheit?

  1. Melden Sie sich unverzüglich bei Ihrem Vorgesetzten – telefonisch oder per E-Mail.
  2. Besorgen Sie ein ärztliches Zeugnis (spätestens am dritten Krankheitstag).
  3. Informieren Sie sich über die in Ihrem Vertrag geltende Skala (Berner oder Zürcher).
  4. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat (oft im Vertrag oder GAV vermerkt).
  5. Reichen Sie alle Unterlagen fristgerecht bei der Personalabteilung ein.
  6. Falls die Lohnfortzahlung endet: Melden Sie sich bei der Krankentaggeldversicherung an (sofern vorhanden).
  7. Bei langer Krankheit: Lassen Sie sich von der IV-Stelle oder einem Anwalt beraten, bevor Sie einer Kündigung zustimmen.

Zeitleiste der Lohnfortzahlung

  • 1. Krankheitstag: Lohnfortzahlung beginnt (100 %) (Zivilgericht des Kantons Bern)
  • Nach 3 Wochen (1. Dienstjahr, Berner Skala): Ende der Lohnfortzahlung (Zivilgericht des Kantons Bern)
  • Nach 1 Monat (2. Dienstjahr, Berner Skala): Ende der Lohnfortzahlung (Zivilgericht des Kantons Bern)
  • Nach 2 Monaten (3.–4. Dienstjahr, Berner Skala): Ende der Lohnfortzahlung (Zivilgericht des Kantons Bern)
  • Nach 3 Monaten (ab 5. Dienstjahr, Berner Skala): Ende der Lohnfortzahlung (Zivilgericht des Kantons Bern)
  • Nach 6 Wochen (je nach Skala): Übergang zur Krankentaggeldversicherung (Versicherungsberatung Novartis)
  • Nach 720 Tagen Krankentaggeld: Ende der Taggeldleistungen; ggf. BVG-Invaliditätsrente

Was ist klar – und was nicht?

Bestätigte Fakten

  • OR 324a legt die Lohnfortzahlungspflicht fest (Zivilgericht des Kantons Bern).
  • Die gesetzliche Mindestdauer beträgt 3 Wochen im ersten Dienstjahr (Zivilgericht des Kantons Bern).
  • Die Berner und Zürcher Skalen sind verbreitete Staffelungen (WEKA Verlag).
  • Krankentaggeldversicherungen zahlen in der Regel 80 % des Lohns (Versicherungsberatung Novartis).

Was unklar ist

  • Ob die Berner oder Zürcher Skala gilt, hängt vom Arbeitsvertrag oder GAV ab – die Praxis variiert (WEKA Verlag).
  • Ob der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, ist nicht immer öffentlich.
  • Bei GAV können abweichende Regelungen gelten, die von den Standardskalen abweichen.

Stimmen aus der Praxis

«Die Lohnzahlung beträgt 100 % ab dem ersten Krankheitstag (keine Karenztage).»

Zivilgericht des Kantons Bern (offizielle Rechtsauskunft)

«Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht pro Dienstjahr und entsteht in jedem Dienstjahr von neuem.»

WEKA Verlag (Fachmedium für Arbeitsrecht)

«Die Zürcher Skala wird in der Praxis in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Thurgau verwendet.»

Versicherungsberatung Novartis (KMU-Ratgeber)

Fazit

Die Lohnfortzahlung in der Schweiz ist kein starres System – sie lebt von Skalen, Dienstjahren und der Frage, ob eine Krankentaggeldversicherung existiert. Für Arbeitnehmer in der Zürcher Skala ist die Sicherheit deutlich grösser als für jene in der Berner Skala, besonders in den ersten Dienstjahren. Arbeitgeber wiederum müssen kalkulieren: Höhere Skalen bedeuten höhere Lohnkosten im Krankheitsfall, aber auch eine stärkere Bindung der Mitarbeiter. Für Arbeitnehmer in der Schweiz lautet die Konsequenz: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf die vereinbarte Skala und klären Sie, ob eine Krankentaggeldversicherung besteht – sonst stehen Sie nach 3 Wochen ohne Lohn da.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange muss der Arbeitgeber bei Krankheit Lohn zahlen?

Die Dauer hängt von der Skala und den Dienstjahren ab. Gesetzlich mindestens 3 Wochen im ersten Dienstjahr, danach gestaffelt nach Berner oder Zürcher Skala.

Welche Skala gilt in der Schweiz für die Lohnfortzahlung?

Meist die Berner Skala, ausser in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Thurgau (Zürcher Skala) und Basel-Stadt/Basel-Landschaft (Basler Skala). Der Arbeitsvertrag kann eine andere Skala vorsehen.

Was ist der Unterschied zwischen Berner und Zürcher Skala?

Die Zürcher Skala gewährt ab dem zweiten Dienstjahr längere Fristen: 2 Monate statt 1 Monat (2. Jahr), 3 statt 2 Monate (3.–4. Jahr) und 4 statt 3 Monate (ab 5. Jahr).

Wird der Lohn bei Krankheit zu 100 % weitergezahlt?

Ja, gesetzlich sind 100 % des Bruttolohns ohne Karenztage vorgeschrieben. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird anteilig gekürzt.

Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung endet?

Dann springt – sofern vorhanden – die Krankentaggeldversicherung ein und zahlt meist 80 % des Lohns für maximal 720 Tage. Ohne Versicherung entfällt der Lohnanspruch.

Kann der Arbeitgeber kündigen, wenn ich lange krank bin?

Ja, nach Ablauf der Lohnfortzahlung und unter Einhaltung der Kündigungsfrist sowie einer Sperrfrist von 30 Tagen, während der die Lohnfortzahlung weiterläuft.

Muss ich eine Krankentaggeldversicherung abschliessen?

Nein, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine abzuschliessen. Gesamtarbeitsverträge können dies jedoch vorschreiben.

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